| Krankenversicherungsfragen, die die Auswahl einer potentiellen Leihmutter beeinflussen |
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Krankenversicherungsfragen, die die Auswahl einer potentiellen Leihmutter beeinflussenVon Außer den oben genannten Kosten können auch versteckte und unerwartete Kosten entstehen. Die potentiell höchsten sind die ärztlichen Kosten der wirklichen Schwangerschaft der Leihmutter, inklusive Schwangerschaftsvorsorge, Geburt, und Wochenbettpflege der Leihmutter und des Kindes/der Kinder. Obwohl die Parteien eines Leihmutterschaftsvertrages oft annehmen, ohne viel zu recherchieren, dass die Krankenversicherung der Leihmutter sicherlich die meisten dieser Kosten decken wird (außer Zuzahlungen und Selbstbehalt), stimmt dies oft nicht. Krankenversicherungen betrachten Deckung für Leihmutterschwangerschaften unterschiedlich. Manche Policen haben klare und ausdrückliche Ausschlüsse der Deckung dieser Schwangerschaften. Ein Beispiel eines solchen Ausschlusses wäre: Schwangerschaftskosten der Versicherungsnehmerin, die als Leihmutter dient, werden nicht gedeckt. Für die Zwecke dieses Planes wird das Kind einer Leihmutter nicht als Unterhaltsberechtigter der Leihmutter oder ihres Ehegatten betrachtet, wenn die Mutter einen Vertrag oder anderes versicherungsrechtliches Abkommen abgeschlossen hat, in dem sie das Kind nach der Geburt abgibt. Angesichts eines solchen klaren Ausschlusses wie dieser können sich künftige Eltern sicherlich nicht auf die Versicherungsdeckung der Leihmutter verlassen und werden entweder eine alternative Deckung für die Leihmutter finden müssen, alle medizinischen Kosten selbst bezahlen müssen, oder eine andere Leihmutter finden müssen. Häufiger haben Policen jedoch unklare oder verschwommene Definitionen oder Bedingungen die, abhängig von der Auslegung, eine Leihmutterschwangerschaft ausschließen oder nicht ausschließen könnten. Ein Beispiel dafür wären Policen, die behaupten, es gäbe keine Deckung für "eine Leihmutter" (was auch nur bedeuten kann, dass die Versicherungsnehmerin keine Deckung für den Gebrauch einer Leihmutter bekommen kann) oder dass Unterhaltsberechtigte nur "natürliche biologische Kinder" sein können (was ein durch eine Leihmutter geborenes, genetisch nicht verwandtes Kind deckt oder nicht deckt). In diesen Fällen müssen diskrete und sorgfältige Anfragen an den Versicherer gerichtet werden, um die genaue Bedeutung der verschwommenen Bestimmungen zu ermitteln, so gut wie möglich, ohne unnötig den Versicherer aufmerksam zu machen, dass eine seiner Versicherungsnehmerinnen Leihmutter sein möchte. Ein Ergebnis der Anfrage kann nicht ganz eindeutig sein, und die künftigen Eltern könnten immer noch ein Risiko einer fehlenden Deckung eingehen. Ob sie dieses Risiko eingehen möchten hängt von ihnen ab. Letztendlich gibt es Gruppenpolicen, die keine ausdrücklichen Ausschlüsse oder Definitionen haben, die die Art oder Umfang der Deckung bestimmen. Dies ist das beste Szenario für künftige Eltern, aber immer noch keine Garantie, dass die Versicherungsfirma es nicht versucht, Deckung zu verweigern. Das Gute ist, dass die Versicherungsfirma ohne ausdrücklichen Ausschluss jede Beschwerde gegen die durch die Versicherungsnehmerin verlangten Leistungen verlieren würde, und die Schwangerschaftskosten werden wahrscheinlich gedeckt; das Schlechte, dass die Versicherungsfirma immer noch unrechtmäßig Deckung selbst ohne ausdrücklichen Ausschluss verweigern kann und die zeit- und geldaufwändige Beschwerde erzwingen, um Deckung zu erzielen. Dies ist nicht oft der Fall, aber es kommt vor. Da Leihmutterschaft immer noch ein sich entwickelndes Problem des Rechts ist, sind die Bedingungen der geltenden Versicherungspolice nicht die einzigen Faktoren, die man bei Überprüfung der Versicherungsdeckung im gewissen Fall in Acht nehmen sollte. Man muss auch die laufenden Gerichtsverhandlungen beobachten und abschätzen, nicht nur in der Gerichtsbarkeit, wo die Leihmutter wohnt, aber auch im ganzen Lande. Selbst wenn Gerichtsentscheidungen in anderen Gerichtsbarkeiten im lokalen Gericht nicht bindend sind, können sie immer noch überzeugende Präzedenzfälle darstellen, wenn die Fakten und Policen ähnlich sind. Zum Beispiel hat ein Bundesrichter entschlossen, dass das Kind, das genetisch mit den künftigen Eltern verwandt war, und durch eine partielle Leihmutter geboren wurde, durch keine Versicherung der Parteien gedeckt war. Als Ergebnis mussten die künftigen Eltern alle ärztlichen Kosten für die nachgeburtliche Behandlung selbst bezahlen. Mid-South Insurance Co. vs. Doe, 2:02-1789-18, 274 F.Supp.2d 757 (D.S.C. 07/29/03). Der Richter hat es begründet, dass das Kind kein Unterhaltsberechtigter der Leihmutter war, da sie nie beabsichtigt hat, das Kind zu behalten oder dafür rechtlich verantwortlich zu sein. Deswegen war das Kind nicht durch die Gruppenversicherung des Ehemannes der Leihmutter gedeckt, auch wenn sie keinen ausdrücklichen Ausschluss einer Leihmutterschaft hatte. Das Kind hätte durch die Police der künftigen Eltern als deren Unterhaltsberechtigter gedeckt werden können, da es deren genetisches Kind war, aber die Eltern haben es nicht in die Police aufgenommen, wie durch die Policenbestimmungen erforderlich, weil die erwartet haben, dass die Police der Leihmutter die notwendige Deckung sichern wird. Dieses Übersehen bedeutete für die künftigen Eltern unerwartete bedeutsame ärztliche Kosten. Obwohl es nicht klar ist, ob diesem Fall in anderen Gerichtsbarkeiten gefolgt wird, ist es ein hohes Risiko für künftige Eltern, da IVF-Prozeduren eine höhere Chance von multiplen Schwangerschaften haben, sowie Frühgeburten, und das würde hohe ärztliche Rechnungen für die nachgeburtliche Behandlung des/der Kindes/Kinder für lange Zeitperioden bedeuten. In der Vergangenheit war Versicherungsdeckung leicht abschaffbar und selten durch Versicherungsfirmen angefochten. Als jedoch Leihmutterschaft mehr akzeptiert und verbreiteter wurde, sind Versicherungsfirmen darüber als Deckungsfrage bewusster geworden und zurückhaltender, Deckung zu gewähren. Mehr Policen haben ausdrückliche Ausschlüsse, und Versicherungsfirmen werden kreativer im prozessieren in der Frage der Deckung. Die Tendenz geht leicht in Richtung weniger zugängliche Deckung und schwierigere Erzwingung der Deckung. Aus diesen Gründen ist es notwendig, sachkundige Beratung und Unterstützung in dieser Frage zu haben, und die Parteien jedes Leihmutterschaftsvertrages sollen dies sehr diskret unternehmen, um Versicherungsfirmen nicht unnötig aufmerksam zu machen und keine Deckungsdebatten zu verursachen. Mit diesen angemessenen Vorsichtsmaßnahmen sind erfolgreiche Leihmutterschaftsprogramme mit niedrigem Risiko immer noch möglich und zuverlässig. (Dieser Artikel ist keine rechtliche Beratung und es soll darauf nicht als auf solche verwiesen werden. Jede Familie und Vertrag ist einzigartig, also sollen Sie einen kompetenten Anwalt einstellen, der Sie genau über Ihren Fall beraten wird.) Herr Snyder ist ein Anwalt, der sich im Bereich Recht der unterstützten Reproduktion und der Leihmutterschaft spezialisiert. Falls Sie Fragen oder Probleme haben, die Sie möchten, dass er in nächsten Ausgaben bespricht, können Sie ihn erreichen unter: Steven H. Snyder, Esq. Copyright © 2004 von Law Office Steven H. 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